§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der SKUMA e.U. (im Folgenden „SKUMA") und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (im Folgenden „Kunde").
1.2 Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Mit Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch mit Annahme der Leistung, gelten die AGB als anerkannt.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB widersprechen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn SKUMA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Abweichungen gelten nur, soweit sie von SKUMA schriftlich bestätigt wurden.
1.4 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die nachstehenden Bestimmungen nur insoweit, als ihnen nicht zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften entgegenstehen (siehe § 22).
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von SKUMA sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von SKUMA, durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich und ohne Gewähr. Stellt sich während der Auftragsabwicklung heraus, dass der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigt, informiert SKUMA den Kunden vor Überschreitung.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schuldet SKUMA insbesondere bei Beratungs-, Marketing-, Social-Media- und Kommunikationsleistungen ein fachgerechtes Bemühen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere übernimmt SKUMA keine Gewähr für bestimmte Reichweiten, Interaktionsraten, Rankings, Klick-, Lead- oder Verkaufszahlen oder sonstige Kennzahlen, da diese maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von SKUMA abhängen (insbesondere von Drittplattformen, Algorithmen, Markt und Mitwirkung des Kunden).
3.3 Änderungs- und Zusatzwünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert beauftragt und nach Aufwand verrechnet.
3.4 SKUMA ist berechtigt, den Leistungsumfang in geringfügigem, dem Kunden zumutbarem Maß anzupassen, sofern dies dem vereinbarten Zweck dient und die Hauptleistung unberührt bleibt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung.
4.2 Der Kunde benennt eine ansprechbare, entscheidungsbefugte Kontaktperson.
4.3 Verzögerungen, Mehraufwände oder Mehrkosten, die aus verspäteter, unvollständiger oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall angemessen. SKUMA ist berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand zusätzlich zu verrechnen.
4.4 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken, Musik und Daten) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt. Eine Prüfpflicht von SKUMA besteht nicht.
§ 5 Termine und Fristen
5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von SKUMA ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche, unverbindliche Angaben.
5.2 Die Einhaltung von Terminen setzt die vollständige und rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
5.3 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von SKUMA nicht zu vertretende Umstände berechtigen SKUMA, Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben (siehe § 18).
§ 6 Fremdleistungen und Subunternehmer
6.1 SKUMA ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen geeignete Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Dienstleister) heranzuziehen.
6.2 Beauftragt SKUMA im Namen und auf Rechnung des Kunden Fremdleistungen (etwa Druck, Lizenzen, Stockmaterial, Medien, Plattform-Budgets), gelten die Bedingungen und Haftungsbeschränkungen der jeweiligen Dritten auch im Verhältnis zum Kunden.
6.3 Für rechtzeitig in Auftrag gegebene Fremdleistungen, deren Verzögerung SKUMA nicht zu vertreten hat, haftet SKUMA nicht.
§ 7 Honorar, Preise und Nebenkosten
7.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt ein angemessenes, branchenübliches Honorar nach dem tatsächlichen Aufwand als vereinbart.
7.3 Nebenkosten (insbesondere Reise-, Material-, Lizenz-, Fremd- und Versandkosten) sowie Barauslagen werden gesondert nach tatsächlichem Anfall verrechnet, sofern nicht ausdrücklich pauschal vereinbart.
7.4 Bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei wesentlichen Änderungen von Kostenfaktoren ist SKUMA berechtigt, die Preise mit angemessener Vorankündigung anzupassen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
7.5 SKUMA ist berechtigt, Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen sowie angemessene Anzahlungen oder Vorschüsse zu verlangen.
§ 8 Zahlungsbedingungen und Verzug
8.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.2 Bei Zahlungsverzug ist SKUMA berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern betragen die Verzugszinsen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
8.3 Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist SKUMA überdies berechtigt, den pauschalen Betrag von EUR 40 für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen weiteren Mahn- und Inkassokosten zu verlangen.
8.4 Bei Zahlungsverzug ist SKUMA nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen und vereinbarte Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
8.5 Einwendungen gegen eine Rechnung sind binnen vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Diese Frist gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
8.6 Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist gegenüber SKUMA ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nicht für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen oder gerichtlich festgestellt oder von SKUMA anerkannt sind.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Gelieferte Waren und körperliche Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis entstandener Forderungen Eigentum von SKUMA.
9.2 Sämtliche von SKUMA erstellten Konzepte, Entwürfe, Dateien und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum bzw. in der Rechteinhaberschaft von SKUMA.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte
10.1 Sämtliche von SKUMA geschaffenen Werke und Leistungen (insbesondere Konzepte, Designs, Texte, Grafiken, Layouts, Videos, Foto- und Bildmaterial, Quelldateien und Code) sind urheberrechtlich bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Urheber- und Werknutzungsrechte verbleiben bei SKUMA.
10.2 Der Kunde erwirbt die zur vereinbarten Verwendung erforderlichen Werknutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars. Bis dahin ist eine Nutzung, auch eine vorläufige, unzulässig.
10.3 Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich für den vertraglich festgelegten Zweck, das vereinbarte Medium und den vereinbarten räumlichen und zeitlichen Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von SKUMA und ist gesondert zu vergüten.
10.4 Eine Bearbeitung, Änderung oder Weiterentwicklung der Werke, auch durch Dritte, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von SKUMA.
10.5 Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Quell-, Roh- oder Arbeitsdateien (insbesondere Projektdateien, Layout- oder Schnittdateien) besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
10.6 Nicht ausgeführte, auch nicht honorierte Entwürfe, Konzepte und Ideen bleiben Eigentum von SKUMA und dürfen vom Kunden nicht verwendet werden.
§ 11 Freigaben und Korrekturen
11.1 Vor Vervielfältigung, Veröffentlichung, Druck oder Schaltung holt SKUMA die Freigabe des Kunden ein. Mit Erteilung der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
11.2 Für Fehler, die nach Freigabe durch den Kunden auftreten (insbesondere Satz-, Druck-, Rechtschreib- und inhaltliche Fehler im freigegebenen Material), haftet SKUMA nicht.
11.3 Verlangt der Kunde nach Freigabe Änderungen, werden die hierfür anfallenden Aufwände gesondert verrechnet.
§ 12 Kennzeichnung und Referenznutzung
12.1 SKUMA ist berechtigt, auf den Arbeitsergebnissen in handelsüblicher und angemessener Weise auf SKUMA als Urheberin hinzuweisen. Ein Entfall dieses Hinweises bedarf gesonderter Vereinbarung.
12.2 SKUMA ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen unter Nennung des Kundennamens und unter Verwendung der Arbeitsergebnisse zu Zwecken der Eigenwerbung zu nennen, abzubilden und auf eigenen Kanälen (insbesondere Website, Social Media, Portfolio) zu veröffentlichen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht.
§ 13 Verantwortung für Inhalte und Rechtmäßigkeit
13.1 Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der von ihm beauftragten, freigegebenen oder bereitgestellten Inhalte und Maßnahmen selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere das Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Medienrecht.
13.2 SKUMA ist nicht verpflichtet, beauftragte oder vom Kunden vorgegebene Inhalte und Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Ein von SKUMA dennoch erteilter Hinweis auf mögliche rechtliche Bedenken erfolgt unverbindlich und begründet keine Prüf- oder Beratungspflicht.
13.3 Der Kunde hält SKUMA hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die aus den vom Kunden beauftragten, freigegebenen oder bereitgestellten Inhalten und Maßnahmen abgeleitet werden, vollständig schad- und klaglos. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.
§ 14 Gewährleistung
14.1 SKUMA erbringt ihre Leistungen fachgerecht und sorgfältig.
14.2 Im unternehmerischen Geschäftsverkehr hat der Kunde die Leistung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel binnen sieben Tagen, versteckte Mängel binnen sieben Tagen ab Entdeckung, schriftlich und konkret zu rügen (§ 377 UGB). Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
14.3 Im Falle eines berechtigten und rechtzeitig gerügten Mangels ist SKUMA nach eigener Wahl zur Verbesserung oder zum Austausch innerhalb angemessener Frist berechtigt. Erst wenn diese fehlschlägt, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
14.4 Im unternehmerischen Geschäftsverkehr wird die Gewährleistungsfrist auf sechs Monate ab Erbringung der Leistung verkürzt, und die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
14.5 Geringfügige, zumutbare Abweichungen (insbesondere technisch bedingte Farb-, Darstellungs- oder Formatabweichungen) stellen keinen Mangel dar.
14.6 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unverändert; die Einschränkungen der Punkte 14.2 und 14.4 finden keine Anwendung.
§ 15 Haftung
15.1 SKUMA haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
15.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Vermögensschäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen.
15.3 Die Haftung von SKUMA ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach mit dem Auftragswert des betroffenen Auftrags, höchstens jedoch mit dem im jeweiligen Schadensfall durch die Berufshaftpflicht gedeckten Betrag, begrenzt.
15.4 Schadenersatzansprüche im unternehmerischen Geschäftsverkehr verjähren, soweit gesetzlich zulässig, binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls binnen drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Geschädigte zu beweisen.
15.5 SKUMA haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Sperren oder Leistungseinschränkungen von Drittplattformen und Dienstleistern (insbesondere Social-Media-Netzwerken, Hosting-, Werbe- und Softwareanbietern).
15.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie nicht, soweit ihnen zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des KSchG und des Produkthaftungsgesetzes, entgegenstehen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung vertraglicher Hauptpflichten im gesetzlich zwingenden Umfang bestehen.
§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
16.1 SKUMA verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
16.2 Verarbeitet SKUMA im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiterin, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
16.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten berechtigt ist, und hält SKUMA hinsichtlich daraus resultierender Ansprüche Dritter im gesetzlich zulässigen Rahmen schad- und klaglos.
§ 17 Geheimhaltung
17.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Zuge der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden.
17.2 SKUMA ist berechtigt, zur Auftragserfüllung herangezogene Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
17.3 Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die Referenznutzung gemäß § 12 bleibt davon unberührt.
§ 18 Höhere Gewalt
18.1 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von SKUMA nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Energie- und Netzwerkausfälle, Pandemien, Streiks und Ausfall wesentlicher Zulieferer) befreien SKUMA für deren Dauer von der Leistungspflicht.
18.2 SKUMA informiert den Kunden über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Dauert die Behinderung länger als angemessen an, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Auftrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 19 Vertragsdauer und Kündigung
19.1 Verträge über einmalige Leistungen enden mit deren vollständiger Erbringung.
19.2 Dauerschuldverhältnisse (insbesondere laufende Betreuungs- und Retainer-Verträge) laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
19.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für SKUMA insbesondere bei nachhaltigem Zahlungsverzug oder bei beharrlicher Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden vor.
19.4 Bei Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten vollständig zu vergüten.
§ 20 Stornierung und Ausfallhonorar
20.1 Storniert der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise, sind die bis zum Storno erbrachten Leistungen sowie die bereits angefallenen Fremd- und Drittkosten in voller Höhe zu vergüten.
20.2 Für den entgangenen, noch nicht erbrachten Leistungsteil ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr ein angemessenes Ausfallhonorar zu leisten. Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Staffel von 50 % des auf den stornierten Teil entfallenden Honorars als angemessen. SKUMA bleibt der Nachweis eines höheren, der Kunde der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
20.3 Bei terminlich fixierten Leistungen (insbesondere Produktions-, Dreh- oder Veranstaltungstermine) gelten gesondert vereinbarte Stornofristen und Stornosätze. Gegenüber Verbrauchern gelten Stornoregelungen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.
§ 21 Aufrechnung und Zurückbehaltung
21.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, sofern es sich nicht um wesentliche, schriftlich gerügte Mängel handelt.
21.2 Gegenüber Verbrauchern bleibt das gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht unberührt.
§ 22 Schlussbestimmungen
22.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Gegenüber Verbrauchern gilt dieses Schriftformerfordernis nicht für mündlich getroffene Individualvereinbarungen.
22.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.
22.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
22.4 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Dieser Gerichtsstand gilt nicht gegenüber Verbrauchern; für diese gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere gemäß § 14 KSchG.
22.5 Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, stehen ihm die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Hierüber wird der Verbraucher gesondert belehrt.
22.6 Bei Streitigkeiten besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die OS-Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung zu nutzen (ec.europa.eu/consumers/odr). SKUMA ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit.